Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin-Mitte

Kanzlei für Internet, Informationstechnologie und Medien

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Anbieterkennzeichnung

Die Anbieterkennzeichnung ist bei Veröffentlichungen im Internet das Pendant zum Impressum . Es besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Verpflichtende Angaben sind z.B. wie auch beim Impressum Name, Anschrift, Rechtsform und gegebenenfalls Register. Zusätzlich muss bei der Anbieterkennzeichnung z.B. auch eine schnelle elektronische Kommunikation ermöglicht werden.

 

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