Das Amtsgericht ist die erste Instanz für alle Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten gilt dies jedoch nur bis zu einem Streitwert von 5.000 €. Bei den Amtsgerichten werden auch unter anderem das Handelsregister und das Vereinsregister geführt, womit die Amtsgerichte auch Registergerichte sind. Ferner gehört zum Amtsgericht auch das Grundbuchamt.