Unser Beratungsangebot ist zugeschnitten auf die Anforderungen von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern.
Für die Anwaltskanzlei Dr. Ricke ist Kostentransparenz wichtig. Bitte erfragen Sie gerne jederzeit die voraussichtlich entstehenden Kosten (wobei allerdings zu beachten ist, dass Kostenentwicklungen von vielen, manchmal nicht absehbaren, Faktoren beeinflusst werden).
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der erste Schritt der Gebührenberechnung ist bei zivilrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich die Bestimmung des Wertes, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit wird sodann im zweiten Schritt anhand des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die Anzahl der (auf der Grundlage des Gegenstandswertes berechneten) angefallenen Gebühren ermittelt.
Alternativ kann der Rechtsanwalt auch eine Pauschal- oder Zeitvergütung vereinbaren, die niedriger oder höher als die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehene Vergütung ist, wobei grundsätzlich nur in außergerichtlichen Angelegenheiten eine Vergütung vereinbart werden kann, die niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren. Bei niedrigen Gegenstandswerten vereinbart die Anwaltskanzlei Dr. Ricke regelmäßig eine Vergütung, die höher ist als die gesetzlichen Gebühren (ab 119,00 € (Preis enthält Umsatzsteuer) je Anwaltsstunde).
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherungen häufig Ausschlüsse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (wie Marken- und Wettbewerbsrecht) und des Immaterialgüterrechts (wie Urheberrecht) enthalten und damit regelmäßig die obige Anwaltsvergütung bei solchen Sachverhalten nicht erstatten. Auch erstatten Rechtsschutzversicherungen regelmäßig nicht eine Anwaltsvergütung, die – bei Vergütungsvereinbarung – über die gesetzlichen Gebühren hinaus geht. Bitte holen Sie ggfs. vor Beauftragung eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Gelegentlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen aus Kulanz Kosten für eine Beratung, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet sind.
Die Anwaltskanzlei Dr. Ricke vereinbart bei diversen außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen Festpreise.
Zahlungsarten: bar / auf Rechnung