Das Fotorecht dient der Lösung rechtlicher Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotos ergeben. Es regelt beispielsweise die Verwertung von Motiven oder auch das Verhältnis von Anbieter und Verwerter. Aufgrund der Vielfältigkeit der rechtlichen Fragestellungen stammen die Normen des Fotorechts aus verschiedenen Rechtsgebieten, etwa dem Urheberrecht oder dem Persönlichkeitsrecht.