Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetzbuch im Bürgerlichen Recht. Es ist bereits 1900 in kraft getreten und hat im Laufe der Zeit viele Reformen erlebt. Es gliedert sich in 5 Bücher. Erstes Buch ist der „Allgemeine Teil“, der wesentliche Grundregeln für alle anderen Bücher normiert, etwa Regelungen zur Geschäftsfähigkeit. Das zweite Buch, das „Recht der Schuldverhältnisse“, beinhaltet Regelungen zu verpflichtenden Verträgen, etwa zum Kaufvertrag und zum Mietvertrag. Das dritte Buch, das „Sachenrecht“, enthält Regelungen über Besitz und Eigentum. Viertes Buch ist das „Familienrecht“ und fünftes Buch das „Erbrecht“.