Das Bürgerliche Recht (auch Zivilrecht oder Privatrecht) regelt das Verhältnis von rechtlich, nicht unbedingt wirtschaftlich, gleichgestellten Rechtssubjekten. Hierzu zählt das Verhältnis von Bürgern untereinander, aber auch zwischen Bürgern und privaten Unternehmen oder auch das Verhältnis von Unternehmen untereinander. Das Bürgerliche Recht ist vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt. Zentrales Gesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).